
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen eines Betriebes erhalten das Angebot, ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Transfergesellschaft einzugehen. Während dieser Zeit werden sie durch die Transfergesellschaft intensiv beim Aufbau einer neuen beruflichen Perspektive unterstützt. Grundlage für die Einrichtung und Finanzierung einer Transfergesellschaft bildet der § 216b SGB III (Transferkurzarbeitergeld).
Das Ziel der Einrichtung einer Transfergesellschaft ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit (Eintritt in eine Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft) und die Schaffung langfristig tragfähiger beruflicher Perspektiven für die betroffenen Personen (Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle, Unterstützung bei Existenzgründungen, Übergang in die Altersrente etc.)
Hören Sie dazu ein Interview (Audiopodcast) mit Frank Müller dem Geschäftsführer von pro Person.
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